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Die Eigenheimzulage ist bei der Gewährung von Arbeitslosengeld II als Einkommen zu berücksichtigen. Das hat das Sozialgericht Aurich in einem Beschluss vom 17. März 2005 entschieden.
In dem nichtamtlichen Leitsatz teilt das Gericht mit: Die Eigenheimzulage ist grundsätzlich als Einkommen bei laufenden Leistungen nach dem SGB II anzurechnen. Es ist rechtlich nicht zu beanstanden, wenn die jährlich gewährte Eigenheimzulage ab dem Zuflusszeitpunkt auf einen Zeitraum von 12 Monaten aufgeteilt wird.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2005
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des Sozialgerichts Aurich vom 21.03.2005
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
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Dokument-Nr. 330
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