wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Sozialgericht Aachen, Urteil vom 06.10.2017
S 6 U 135/16 -

Sturz auf betrieblichem Bowling-Turnier während einer Dienstreise kann Arbeitsunfall darstellen

Teilnahme am Bowling-Turnier ist als Erfüllung einer Nebenpflicht aus Arbeitsverhältnis anzusehen

Der Sturz eines Versicherten während eines auf einer Dienstreise durchgeführten betrieblichen Bowling-Turniers kann einen Arbeitsunfall darstellen. Dies entschied das Sozialgericht Aachen.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens hatte an einer mehrtägigen betrieblichen Veranstaltung eines Partnerunternehmens seines Arbeitgebers teilgenommen. Im Rahmen jener Veranstaltung fand auch ein Bowling-Turnier zwischen sämtlichen Teilnehmern statt, in dessen Verlauf der Kläger auf der Bowlingbahn ausrutschte und sich seine Schulter ausrenkte.

Die beteiligte Berufsgenossenschaft verneinte die Anerkennung des Sturzes als Arbeitsunfall mit dem Argument, dass sich der Kläger beim Bowling privaten Belangen gewidmet habe.

Teilnahme an Fortbildung war von Arbeitgeber vorgeschrieben

Das Sozialgericht Aachen stellte dagegen fest, dass es sich um einen Arbeitsunfall gehandelt habe. Maßgeblich hierfür sei, dass dem Kläger eine Teilnahme an der Fortbildung von seinem Arbeitgeber vorgeschrieben worden sei und das Bowling-Turnier fester Programmpunkt der Veranstaltung gewesen sei. Da der Zweck der Veranstaltung der Austausch mit Mitarbeitern des Partnerunternehmens gewesen sei, von der beide Betriebe zu profitieren hofften, habe der Kläger mit der Teilnahme am Bowling-Turnier eine Nebenpflicht aus seinem Arbeitsverhältnis erfüllt. Dass das Bowling-Turnier daneben auch persönlichen Belangen des Klägers wie der sportlichen Betätigung gedient habe, lasse den im Vordergrund stehenden betrieblichen Zweck nicht entfallen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2017
Quelle: Sozialgericht Aachen/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/SG-Aachen_S-6-U-13516_Sturz-auf-betrieblichem-Bowling-Turnier-waehrend-einer-Dienstreise-kann-Arbeitsunfall-darstellen~N25254

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 25254 Dokument-Nr. 25254

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.