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Ein Unfallgeschädigter ist nicht verpflichtet, zwecks Reduzierung der unfallbedingten Mietwagenkosten seine Vollkaskoversicherung in Anspruch zu nehmen. Bei unterlassener Inanspruchnahme liegt kein Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht vor. Dies hat das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall nahm die Geschädigte eines Verkehrsunfalls vom November 2015 die gegnerische
Das Landgericht Halle wies die Klage ab. Seiner Auffassung nach habe die Klägerin zwecks Ermöglichung eines sofortigen Reparaturbeginns ihre Vollkaskoversicherung beanspruchen müssen. Gegen diese Entscheidung legte die Klägerin Berufung ein.
Das Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt entschied zu Gunsten der Klägerin und hob daher die Entscheidung des Landgerichts auf. Der Klägerin stehe der Anspruch auf
Ein Verstoß gegen die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.11.2018
Quelle: Oberlandesgericht Sachsen-Anhalt, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 26736
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