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Oberlandesgericht Celle, Urteil vom 13.09.2023
14 U 19/23 -

Mietwagenkosten: Laie darf sich auf Einschätzung des Privatgutachters zur Wirtschaftlichkeit einer Notreparatur verlassen

Keine Unverhältnismäßig­keit von Mietwagenkosten

Kommt der Privatgutachter zur Einschätzung, dass die Notreparatur des verunfallten Fahrzeugs unwirtschaftlich sei, so kann sich der Laie darauf verlassen und einen Mietwagen beschaffen. Die dadurch entstandenen Kosten sind dann nicht unverhältnismäßig. Dies hat das Oberlandesgericht Celle entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte die Geschädigte eines Verkehrsunfalls im Jahr 2021 vor dem Landgericht Hannover auf Erstattung der Mietwagenkosten. Sie hatte sich bis zur Reparatur des verunfallten Fahrzeugs einen Mietwagen beschafft. Ein von ihr beauftragter Privatgutachter kam zur Einschätzung, dass eine Notreparatur des Fahrzeugs unwirtschaftlich sei. Der vom Gericht beauftragte Sachverständige hatte dagegen eine Notreparatur für wirtschaftlich erachtet. Das Landgericht wies die Klage der Klägerin daher ab. Dagegen richtete sich die Berufung der Klägerin.

Anspruch auf Erstatzung der Mietwagenkosten

Das Oberlandesgericht Celle entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf Erstattung der Mietwagenkosten zu. Einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht sei der Klägerin nicht anzulasten. Sie hätte keine Notreparatur ihres Fahrzeugs veranlassen müssen. Sie habe der plausiblen und nachvollziehbaren Einschätzung ihres Sachverständigen folgen dürfen. Für die Klägerin als Laiin sei die Möglichkeit und Wirtschaftlichkeit der Notreparatur nicht erkennbar gewesen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.10.2023
Quelle: Oberlandesgericht Celle, ra-online (vt/rb)

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