wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 13.12.2023
1 B 154/23 -

Entlassung eines Polizeianwärters wegen Verstoßes gegen Corona-Quarantäne und Unfallflucht

Fehlende charakterliche Eignung

Verstößt ein Polizeianwärter gegen die Corona-Quarantäne und begeht er eine Unfallflucht, so kann er wegen fehlender charakterlicher Eignung mit sofortiger Wirkung aus dem Dienst entlassen werden. Dies hat Ober­verwaltungs­gericht des Saarlandes entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Nacht im Januar 2022 verließ im Saarland ein Kommissaranwärter die behördlich angeordnete häusliche Quarantäne und fuhr mit seinem Pkw zu einem Nachbarort. Auf dem Rückweg kam er wegen Glatteises von der Straße ab und kollidierte mit mehreren Bäumen. Er rief daraufhin seine Mutter an, die ihm vom Unfallort abholte und nach Hause brachte. Zuvor entfernte er die Kennzeichen von seinem Pkw und beließ diesen dort. Am nächsten Morgen wurde das Fahrzeug gefunden. Der Kommissaranwärter konnte wegen zurückgelassener Gegenstände im Pkw als Fahrzeughalter ermittelt werden. Die Polizei entließ den Anwärter aufgrund des Vorfalls aus dem Polizeidienst mit sofortiger Wirkung. Dagegen richtete sich der Eilantrag des Kommissaranwärters.

Verwaltungsgericht wies Eilantrag zurück

Das Verwaltungsgericht des Saarlandes wies den Eilantrag zurück. Es sah in dem Verhalten des Kommissaranwärters seine fehlende charakterliche Eignung für den Polizeidienst. Gegen diese Entscheidung legte der Anwärter Beschwerde ein.

Oberverwaltungsgericht bejahte ebenfalls fehlende charakterliche Eignung

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Entlassung des Anwärters aus dem Polizeidienst sei wegen mangelnder charakterlicher Eignung gerechtfertigt. Er habe nicht nur die häusliche Quarantäne verlassen, sondern zudem einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein nicht völlig belangloser Schaden entstanden sei. Dem betroffenen Grundstückseigentümer sind für die Neupflanzung der beschädigten Bäume Kosten in Höhe von 350 € entstanden. Der Anwärter habe den Unfallort verlassen und die Kennzeichen von seinem Pkw entfernt. Er habe damit als ausgebildeter Polizeibeamter billigend in Kauf genommen, dass Feststellungen zu seiner Peron, seinem Fahrzeug und der Art seiner Beteiligung an dem Unfallereignis vereitelt werden.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-des-Saarlandes_1-B-15423_Entlassung-eines-Polizeianwaerters-wegen-Verstosses-gegen-Corona-Quarantaene-und-Unfallflucht~N33683

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 33683 Dokument-Nr. 33683

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.