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Der 6. Senat des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts hat gestern die Sat-zungen über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer in den Gemeinden Timmendorfer Strand und Hohwacht im Rahmen von Normenkontrollanträgen für unwirksam erklärt (Az. 6 KN 1/24 und 2/24).
Die Gemeinden hatten in die Satzungen aus dem Jahr 2020 bzw. 2021 einen neuen Steuermaßstab aufgenommen, nachdem das Oberverwaltungsgericht mit Urteilen vom 30. Januar 2019 den bis dahin verwendeten Steuermaßstab für verfassungswidrig erklärt hatte. Der neue Steuermaßstab orientiert sich maßgeblich an dem Lagewert, ergänzt um weitere Faktoren wie Größe und Alter der Zweitwohnung. Der Lagewert entspricht dem jeweiligen Bodenrichtwert des Grundstücks, auf dem sich die Zweitwohnung befindet.
Auch dieser Maßstab verstößt nach Auffassung des OVG gegen das aus Art. 3 Abs. 1 GG resultierende Gebot der
Daneben beruht die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2024
Quelle: Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 33944
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