kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig entschied, dass für eine Ferienwohnung die vom Eigentümer aufgrund bestehender Verträge nur ein paar Wochen im Jahr genutzt wird, die Gemeinde von diesem nicht den Jahresbetrag der Kurtaxe verlangen darf.
Die Kläger sind Eigentümer eines Appartements. Nach den Vorschriften der Gemeinde muss dafür eine Kurabgabe für das gesamte Jahr gezahlt werden. Als die Kläger zahlen sollten, klagten sie dagegen. Da sie die
Zu Recht, wie das Gericht entschied. Die Gemeinde könne zwar grundsätzlich eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.01.2010
Quelle: ra-online, Arbeitsgemeinschaft Miet- und Immobilienrecht
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Schleswig-Holstein_2-LB-409_Keine-ganzjaehrig-zu-zahlende-Kurtaxe-bei-nur-eingeschraenkt-nutzbarer-Ferienwohnung~N8875
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 8875
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.