wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.08.2020
2 L 136/19 -

Dritter grundsätzlich nicht berechtigt zur Anfechtung einer denkmalrechtlichen Genehmigung zum Abriss eines Gebäudes

Anfechtungsrecht kann Eigentümer des Denkmals zustehen

Ein Dritter ist grundsätzlich nicht berechtigt, eine denkmalrechtliche Genehmigung zum Abriss eines Gebäudes anzufechten. Ein solches Anfechtungsrecht kann aber dem Eigentümer des Denkmals zustehen. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Sachsen-Anhalt entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2017 wurde der Eigentümerin eines unter Denkmalschutz stehenden Gebäudes in Sachsen-Anhalt die Genehmigung zum Abriss erteilt. Zuvor hatte ein ortsansässiger Architekt versucht, das Grundstück zu erwerben, um das Gebäude zu erhalten. Der Architekt war mit dem Abriss nicht einverstanden und erhob daher gegen die Baugenehmigung Klage.

Verwaltungsgericht wies Klage als unzulässig ab

Das Verwaltungsgericht Magdeburg wies die Klage als unzulässig ab. Seiner Auffassung nach fehle es an der erforderlichen Klagebefugnis des Architekten. Die Abrissgenehmigung betreffe den Kläger nicht in eigenen Rechtspositionen. Das Denkmalschutzrecht kenne keine Vorschrift, die dem engagierten Bürger ein eigenes einklagbares Recht einräumt, auch kein Recht, ein bestimmtes Denkmal zu erhalten. Das Gesetz schütze die Denkmäler im Interesse der Allgemeinheit, aber nicht im Interesse Einzelner. Da das Gericht die Berufung nicht zuließ, beantragte der Kläger die Zulassung der Berufung.

Oberverwaltungsgericht verneint ebenfalls Recht des Dritten auf Anfechtung einer denkmalrechtlichen Abrissgenehmigung

Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt ließ die Berufung nicht zu. Denn es bestehen seiner Ansicht nach keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung. Soweit das Bundesverwaltungsgericht ein Anfechtungsrecht gegen denkmalrechtliche Entscheidungen für den Eigentümer eines Denkmals bejaht, ergebe sich daraus nicht, dass auch andere Personen berechtigt sein können, solche Entscheidungen anzufechten.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.10.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Magdeburg, Urteil vom 12.11.2019
    [Aktenzeichen: 4 A 66/18]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Sachsen-Anhalt_2-L-13619_Dritter-grundsaetzlich-nicht-berechtigt-zur-Anfechtung-einer-denkmalrechtlichen-Genehmigung-zum-Abriss-eines-Gebaeudes~N29271

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29271 Dokument-Nr. 29271

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.