wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.03.2022
2 B 192/22 -

Keine Klagebefugnis gegen Baugenehmigung bei fernliegender Beeinträchtigung des Nachbarn

Nachbargrundstück liegt 50 m vom Vorhabengrundstück entfernt

Soll ein 12 m hohes Wohngebäude errichtet werden, so ist ein 50 m vom Vorhabengrundstück entfernter Nachbar nicht in seinen Rechten verletzt. Es fehlt insofern an der Klagebefugnis. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf ein Grundstück in Nordrhein-Westfalen sollte ein max. 12 m hohes Wohngebäude errichtet werden. Ein Nachbar fühlte sich durch das Vorhaben in seinen Rechten verletzt und klagte gegen das Bauvorhaben. Zudem beantragte er Eilrechtsschutz. Das Grundstück des Nachbarn war 50 m vom Vorhabengrundstück entfernt. Das Verwaltungsgericht Minden wies den Eilantrag zurück. Es konnte nicht erkennen, dass der Nachbar in seinen Rechten verletzt sei. Es fehle insofern an der Antrags- bzw. Klagebefugnis. Gegen diese Entscheidung richtete sich die Beschwerde des Nachbarn.

Fehlen der Antrags- bzw. Klagebefugnis

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Es sei angesichts der Entfernung zwischen dem Nachbargrundstück und dem Vorhabengrundstück sowie dem Umfang des Bauvorhabens nicht ansatzweise erkennbar, dass der Nachbar durch das Bauvorhaben in seinem Anspruch auf Rücksichtnahme verletzt sein könnte.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.04.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Nordrhein-Westfalen_2-B-19222_Keine-Klagebefugnis-gegen-Baugenehmigung-bei-fernliegender-Beeintraechtigung-des-Nachbarn.news31667.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31667 Dokument-Nr. 31667

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.