wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11.02.2011
8 A 11111/10.OVG -

Erhaltung des historischen Erscheinungsbildes: Stadt darf Installation sichtbarer Solarpaneele auf Hausdach untersagen

Gestaltung des Hausdachs muss im Einklang mit Umgebung stehen

Eine Stadt ist dazu berechtigt, einem Hauseigentümer die Installation von Solaranlagen auf einem Hausdach zu untersagen, sofern die sichtbaren Solarpaneele das historische Erscheinungsbild der Stadt zerstören würden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist in Speyer Eigentümer zweier mit Wohnhäusern bebauter Grundstücke, die im Geltungsbereich einer Gestaltungssatzung liegen. Diese Satzung hat sich zum Ziel gesetzt, das städtebauliche Erscheinungsbild von Speyer, wie es sich nach dem Brand von 1689 auf der Grundlage des mittelalterlichen Straßensystems entwickelt hat, zu erhalten. Auf den Dächern seiner Wohnhäuser hat der Kläger Solaranlagen errichtet. Die beklagte Stadt gab dem Kläger unter Hinweis auf die Gestaltungssatzung auf, die Solarpaneelen vollständig zu entfernen.

Über den Dachfirst hinausragende Solaranlage muss entfernt werden

Die hiergegen erhobene Klage hatte vor dem Verwaltungsgericht überwiegend Erfolg. Die Beseitigungsverfügung wurde lediglich insoweit bestätigt, als dem Kläger die Entfernung der über den Dachfirst hinausragenden Solaranlage aufgegeben wurde. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat den Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung abgelehnt.

Solaranlage verstößt gegen Gestaltungssatzung der Stadt

Dem Kläger sei zu Recht die Beseitigung der über den Dachfirst hinausragenden Solarpaneelen aufgegeben worden. Denn dieser Teil der Anlage verstoße gegen die Gestaltungssatzung der Stadt, mit der das historische Erscheinungsbild von Speyer erhalten werden solle. Danach müsse sich die Gestaltung der Dächer im Einklang mit der Umgebung halten. Die Umgebung des Anwesens des Klägers sei durch eine im Wesentlichen einheitliche Dachlandschaft aus ziegelgedeckten Satteldächern mit einem klar konturierten Dachfirst gekennzeichnet. Diesen Rahmen halte die Solaranlage auf dem Anwesen des Klägers nicht ein, soweit die jeweils obere Reihe der Solarpaneelen über den Dachfirst hinausrage.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.03.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Rheinland-Pfalz_8-A-1111110OVG_Erhaltung-des-historischen-Erscheinungsbildes-Stadt-darf-Installation-sichtbarer-Solarpaneele-auf-Hausdach-untersagen.news11251.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 11251 Dokument-Nr. 11251

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.