wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.12.2012
7 C 10749/12.OVG -

Normen­kontrollantrag gegen "Schnapsverbot" auf der Hambacher Jakobuskerwe 2012 unzulässig

Unzulässiger Normen­kontrollantrag aufgrund bereits außer Kraft getretener Gefahrenverordnung

Der Normen­kontrollantrag gegen die Gefahren­abwehrverordnung der Stadt Neustadt an der Weinstraße, durch welche das Mitführen und der Verzehr hochprozentiger alkoholischer Getränke auf der diesjährigen Hambacher Jakobuskerwe außerhalb der zugelassenen Verkaufsstellen und -flächen verboten wurde, ist unzulässig. Dies entschied das Oberverwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz.

In dem zugrunde liegenden Fall erließ die Stadt Neustadt an der Weinstraße für die Festtage am 27. Juli bis 1. August 2012 eine Gefahrenabwehrverordnung zur Verhinderung von Straftaten alkoholisierter Besucher der Hambacher Kerwe. Diese untersagte auf dem Festgelände zwischen 22:00 und 3.00 Uhr das Mitführen sowie den Verzehr alkoholhaltiger Getränke außerhalb der zugelassenen Verkaufsstellen und -flächen. Ausgenommen von dem Verbot waren lediglich Bier, Wein und Sekt. Den hiergegen vom Antragsteller gestellten Normenkontrollantrag lehnte das Oberverwaltungsgericht als unzulässig ab.

Gefahrenabwehrverordnung bereits außer Kraft getreten

Der Normenkontrollantrag sei bereits unzulässig, weil die Gefahrenabwehrverordnung allein für die Hambacher Kerwe des Jahres 2012 gegolten habe und damit inzwischen außer Kraft getreten sei. Außerdem habe die Stadt mitgeteilt, sie werde zukünftig für dieses Fest keine vergleichbare Regelung erlassen. Deshalb habe der Antragsteller kein schutzwürdiges Interesse an der Überprüfung der Rechtmäßigkeit des von ihm angegriffenen Verbots.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.12.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Rheinland-Pfalz_7-C-1074912OVG_Normenkontrollantrag-gegen-Schnapsverbot-auf-der-Hambacher-Jakobuskerwe-2012-unzulaessig~N14887

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 14887 Dokument-Nr. 14887

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.