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Ein dreijähriges Kind hat gegen die Stadt Mainz einen Anspruch darauf, ihm ab spätestens 12. August 2019 einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung zu verschaffen, der unter Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsmittel in nicht mehr als 30 Minuten von seiner Wohnung aus erreichbar ist. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Eilverfahren.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der in Vollzeit berufstätige Vater meldete am 3. Dezember 2018 sein
Den Eilantrag, die Stadt Mainz im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, dem
Nach dem rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetz habe ein
Der Anspruch auf Verschaffung eines Platzes in einer
Die Anfahrtszeit zu der von der Stadt Mainz ab dem 1. Oktober 2019 in Aussicht gestellten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.08.2019
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, ra-online, (pm/ab)
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Dokument-Nr. 27722
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