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Kinder, die bei ihrer sorgeberechtigten deutschen Mutter auf Mallorca in Spanien leben, haben gegenüber der zuständigen deutschen Behörde keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Die Kläger, zwei minderjährige
Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz stehe einem Kind vor Vollendung des 12. Lebensjahres ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.02.2010
Quelle: ra-online, OVG Rheinland-Pfalz
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