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Die Stadt Mainz muss den Eltern die Kosten für die Unterbringung ihrer zweijährigen Tochter in einer privaten Kindergrippe erstatten. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Die Klägerinnen des zugrunde liegenden Streitfalls, Mutter und Tochter, haben bei der beklagten Stadt die Übernahme der
Das Verwaltungsgericht verpflichtete die Beklagte zur Kostenübernahme. Die hiergegen erhobene Berufung wies das Oberverwaltungsgericht ab. Nach dem rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetz habe das Jugendamt der Beklagten zu gewährleisten, dass für jedes Kind vom vollendeten zweiten Lebensjahr an ein Platz in einer
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.11.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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