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Der verkaufsoffene Sonntag in Worms kann wie geplant am 29. Dezember 2013 stattfinden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz. Damit scheiterte der Antrag der Gewerkschaft ver.di (Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft), den Vollzug der Verordnung der Stadt Worms über die Freigabe dieses verkaufsoffenen Sonntags im Wege einer einstweiligen Anordnung auszusetzen.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem
Zur Begründung führte es aus, nach der im vorliegenden Eilverfahren allein möglichen Prüfung begegneten die Verordnung und ihre Ermächtigungsgrundlage im
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.12.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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