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Die Kirchensteuerpflicht verstößt nicht gegen die Glaubensfreiheit und das Grundrecht der ungestörten Religionsausübung, da sie durch Beendigung der Kirchenmitgliedschaft abgewendet werden kann. Die Erklärung des Kirchenaustritts kann auch nicht auf die Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts unter Verbleib in der Religionsgemeinschaft als Glaubensgemeinschaft beschränkt werden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.
Im zugrunde liegenden Streitfall wandte sich ein Ehepaar mit ihrer Klage gegen die Festsetzung der römisch-katholischen
Die Vorschriften über die Erhebung der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.02.2016
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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Dokument-Nr. 22206
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