wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 20.09.2005
6 A 10556/05.OVG -

Arzt darf seinen Beruf nicht länger ausüben

Einem Arzt, der mehrfach gegen seine Pflichten als Notarzt verstoßen und regelwidrig Arzneimittel verordnet hat, ist zu Recht die Approbation entzogen worden. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz.

Der Kläger ist seit dem Jahre 1984 als Facharzt für Allgemeinmedizin in freier Praxis niedergelassen. Zwischen den Jahren 1989 und 2002 trat er mehrmals wegen Pflichtwidrigkeiten bei der Ausübung des ärztlichen Notdienstes und bei der Verschreibung von Medikamenten strafrechtlich sowie berufsgerichtlich in Erscheinung. So wurde ihm in einem gegen Zahlung einer Geldbuße eingestellten Strafverfahren vorgeworfen, dass er 1989 während seines Notdienstes einen Herzinfarktpatienten an die Rettungsleitstelle verwiesen und sich nicht persönlich um ihn gekümmert hat. Da der Kläger im Jahre 1991 einem Notfallpatienten keine medizinische Hilfe geleistet hatte und dieser noch vor seiner Einlieferung ins Krankenhaus verstarb, wurde der Kläger zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Berufsgericht für Heilberufe legte dem Kläger 1999 eine Geldbuße auf, weil er einen von einer hilflosen Patientin erbetenen Haubesuch ablehnte und sie stattdessen auf ein Krankenhaus verwies. Zu einer Bewährungsstrafe wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde der Kläger 1997 verurteilt. Er hatte an Drogenabhängige verschiedene Arzneimittel zur Substitutionstherapie nebeneinander sowie in solchen Mengen und Konzentrationen verordnet, dass es zu schweren Komplikationen bei den Suchtkranken kam. Schließlich wurde der Kläger zu einer weiteren Bewährungsstrafe wegen des Verschreibens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken verurteilt. Diese Sachverhalte nahm das zuständige Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zum Anlass, dem Kläger die Approbation zu entziehen. Die hiergegen erhobene Klage wies bereits das Verwaltungsgericht ab. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte nun diese Entscheidung.

Zu Recht habe das Landesamt dem Kläger die Approbation entzogen. Er habe sich wegen seiner häufigen Zuwiderhandlungen gegen seine Berufspflichten sowohl als unzuverlässig als auch als unwürdig zur Ausübung des ärztlichen Berufs erwiesen. Ein Notfallarzt dürfe einen geforderten Hausbesuch nur bei offensichtlich unbegründetem oder missbräuchlichem Begehren ablehnen; in allen Zweifelsfällen müsse er sich zum Patienten begeben und sich ein eigenes Bild von dessen Leiden machen. Gegen diese berufsrechtliche Pflicht eines Arztes habe der Kläger wiederholt und in vorwerfbarer Weise verstoßen. Außerdem habe er schuldhaft die ärztliche Kernpflicht zur gewissenhaften Verordnung von Medikamenten verletzt. Er habe zum einen Drogenabhängigen große Mengen von Suchtersatzstoffen verord­net, obwohl eine dies rechtfertigende Diagnose nicht dokumentiert gewesen sei. Dadurch seien den Patienten die Überschreitung der Tagesdosis und sonstige Missbrauchsmöglichkeiten eröffnet worden. Zum anderen habe der Kläger laut strafgerichtlichem Urteil Präparate verschrieben, die teilweise auf der so genannten Dopingliste geführt würden. Ob durch die inzwischen erfolgte Freistellung vom ärztlichen Notdienst und die Aufnahme eines jüngeren Kollegen in seine Praxis die jahrzehntelange Überforderung des Klägers als Ursache für sein berufliches Versagen beseitigt worden sei, könne nur im Rahmen eines Verfahrens auf Wiedererteilung der Approbation geprüft werden, so das Oberverwaltungsgericht.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.12.2005
Quelle: Pressemitteilung Nr. 61/05 des OVG Rheinland-Pfalz vom 29.11.2005

Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Rheinland-Pfalz_6-A-1055605OVG_Arzt-darf-seinen-Beruf-nicht-laenger-ausueben.news1360.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 1360 Dokument-Nr. 1360

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.