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Ein Beamter hat keinen Anspruch auf die finanzielle Abgeltung von Urlaub, den er krankheitsbedingt nicht nehmen konnte. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Kläger war vor seiner Pensionierung ein Jahr lang ununterbrochen dienstunfähig erkrankt. Er begehrt eine finanzielle Entschädigung in Höhe von 9.980,17 € für 62 Urlaubstage, die er in den Jahren 2007 und 2008 krankheitsbedingt nicht nehmen konnte. Das Verwaltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte diese Entscheidung.
Das Beamtenrecht sehe - anders als das Arbeitsrecht - keine Abfindung für nicht genommenen Erholungsurlaub vor. Ein solcher Anspruch ergebe sich auch nicht aus europarechtlichen Regelungen. Zwar sei danach
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 30.04.2010
Quelle: ra-online, OVG Rheinland-Pfalz
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Dokument-Nr. 9569
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