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Der automatische Eintritt eines Beamter in den Ruhestand mit Vollendung des 65. Lebensjahres, verstößt nicht gegen das Verbot der Altersdiskriminierung. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz entschieden.
Im vorliegenden Fall war der Kläger Professor an einer rheinland-pfälzischen Fachhochschule. Nachdem sein Eintritt in den
Die hiergegen erhobene Klage, mit welcher der Kläger geltend macht, eine generelle
Der allein an die Vollendung eines bestimmten Lebensalters geknüpfte Beginn des Ruhestandes eines Beamten verstoße weder gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz noch gegen europarechtliche Vorgaben. Zwar führe die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.03.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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