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Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein beamteter Schulleiter einer kleinen Grundschule im Hunsrück keinen Anspruch auf eine Teilzeitbeschäftigung nach dem sogenannten Sabbatjahr-Modell hat, bei dem auf eine mehrjährige Ansparphase eine einjährige Freistellungsphase folgt.
Im zugrunde liegenden Verfahren lehnte das beklagte Land den Antrag eines Schulleiters einer kleinen Grundschule im Hunsrück auf Bewilligung einer
Eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.07.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online
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Dokument-Nr. 21255
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