wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 23.06.2015
2 A 11033/14.OVG -

Schulleiter hat keinen Anspruch auf Teil­zeit­beschäftigung nach dem Sabbatjahr-Modell

Ordnungsgemäßer Schulbetrieb ohne Anwesenheit des Schulleiters nicht sichergestellt

Das Ober­verwaltungs­gericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass ein beamteter Schulleiter einer kleinen Grundschule im Hunsrück keinen Anspruch auf eine Teil­zeit­beschäftigung nach dem sogenannten Sabbatjahr-Modell hat, bei dem auf eine mehrjährige Ansparphase eine einjährige Freistellungsphase folgt.

Im zugrunde liegenden Verfahren lehnte das beklagte Land den Antrag eines Schulleiters einer kleinen Grundschule im Hunsrück auf Bewilligung einer Teilzeitbeschäftigung nach dem Sabbatjahr-Modell mit der Begründung ab, dass der Bewilligung dienstliche Belange entgegenstünden. Für den Zeitraum seiner einjährigen Freistellungsphase sei die Schule ohne ordnungsgemäße Leitung und Führung. Mit seiner hiergegen erhobenen Klage machte der Schulleiter geltend, eine Teilzeitbeschäftigung nach dem Sabbatjahr-Modell müsse aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich auch Führungskräften zugänglich sein. Im konkreten Fall habe sich überdies eine erfahrene Kollegin zur Übernahme der Vertretung bereiterklärt. Das Verwaltungsgericht Koblenz wies die Klage mit Urteil vom 28. Mai 2014 ab. Das Oberverwaltungsgericht wies die hiergegen gerichtete Berufung des Klägers zurück.

Adäquate Vertretung des Schulleiters während des Sabbatjahres nicht gewährleistet

Eine Teilzeitbeschäftigung nach dem sogenannten Sabbatjahr-Modell komme dem Grunde nach auch für Schulleiterinnen und Schulleiter in Betracht, wenn dienstliche Gründe ausnahmsweise nicht entgegenstünden. Unter Berücksichtigung der durch die Schulleitung wahrzunehmenden umfangreichen Führungs- und Leitungsaufgaben erfordere die Aufrechterhaltung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs eine adäquate Vertretung, die im vorliegenden Fall jedoch nicht gewährleistet sei. Als personelle und organisatorische Maßnahme sei es dem Dienstherrn insbesondere nicht zumutbar, es versuchsweise darauf ankommen zu lassen, ob sich eine für die Funktionsstelle nicht erprobte Lehrkraft während des Freistellungsjahres bewähre und die Leitung der Schule ohne negative Auswirkungen auf den Schulbetrieb gewährleisten könne. Ein genereller Ausschluss von Schulleiterinnen und Schulleitern von einer Teilzeitbeschäftigung nach dem Sabbatjahr-Modell lasse sich indes weder dem Gesetz noch den Verwaltungsvorschriften entnehmen mit der Folge, dass in jedem Einzelfall zu prüfen sei, ob eine adäquate Vertretung eingerichtet werden könne. Gegen die Nichtzulassung der Revision kann der Kläger innerhalb eines Monats Beschwerde zum Bundesverwaltungsgericht einlegen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.07.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Rheinland-Pfalz_2-A-1103314OVG_Schulleiter-hat-keinen-Anspruch-auf-Teilzeitbeschaeftigung-nach-dem-Sabbatjahr-Modell.news21255.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 21255 Dokument-Nr. 21255

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.