kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ein Verleger hat keinen Anspruch auf Abnahme seiner Druckwerke als sogenannte Pflichtexemplare durch die zuständige Bibliothek. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.
Der Kläger reproduziert Landkarten und Stadtplänen aus Böhmen, Mähren und Schlesien. Er übersandte der Stadtbibliothek Trier Teile eines "Böhmen- und Mährenatlas" sowie historische Stadtpläne im Rahmen der grundsätzlich bestehenden Verpflichtung von Verlegern, der zuständigen Bücherei von jedem Buch ein
Zwar seien Verleger grundsätzlich verpflichtet, von jedem Druckwerk ein Exemplar an die zuständige
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.11.2009
Quelle: ra-online, OVG Rheinland-Pfalz
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Rheinland-Pfalz_2-A-1024309OVG_Bibliothek-ist-nicht-zur-Abnahme-von-Druckwerken-eines-Verlegers-verpflichtet~N8708
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 8708
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.