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Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28.05.2004
2 A 10239/04.OVG -

Kein Pferdeschwanz für Polizeibeamte

Ein uniformierter Polizeibeamter darf seine Haare nicht in Form eines schulterlangen Pferde­schwanzes tragen. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Gerade die uniformierten Angehörigen der Polizei müssten so auftreten, dass ihr Auftrag in den Augen der Bürger glaubhaft verkörpert werde. Überlange Haare stießen in weiten Kreisen der Bevölkerung auf geringe Akzeptanz oder gar Ablehnung. Dies erschwere die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2005
Quelle: ra-online, Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 18.12.2003
    [Aktenzeichen: VG 2 K 2090/03]
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