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Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die so genannte „Wartefrist” mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der amtsangemessenen Besoldung in Einklang steht.
Nach dem seit 1. Januar 2008 geänderten Landesbesoldungsgesetz erhalten
Das Oberverwaltungsgericht hingegen sieht in dieser Regelung eine Benachteiligung und hat hat das Berufungsverfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt, ob die „Wartefrist” mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der amtsangemessenen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 03.02.2010
Quelle: ra-online, OVG Rheinland-Pfalz
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Dokument-Nr. 9155
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