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Insolvenzverwalter können vom Finanzamt regelmäßig Einsicht in die den insolventen Schuldner betreffenden steuerlichen Unterlagen verlangen, ohne dass das Steuergeheimnis dem entgegensteht. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen und bestätigte damit seine bisherige Rechtsprechung.
Im zugrunde liegenden Verfahren hatten
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat nach Überprüfung an seiner Rechtsprechung festgehalten, wonach der geltend gemachte Informationsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen in derartigen Fällen grundsätzlich besteht. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass der Anspruch nicht dadurch ausgeschlossen werde, dass die Abgabenordnung (AO) keinen Akteneinsichtsanspruch im Steuerverwaltungsverfahren vorsehe. Das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.11.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online
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