Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Versucht ein Hundehalter die Existenz von Hunden zu verschleiern, um eine konkrete Hundehaltungsuntersagung zu verhindern, so rechtfertigt dies eine generelle Haltuntersagung. Zudem gilt eine behördliche Leinenpflicht nicht allein für das Spazierengehen, sondern auch für den Zeitraum bis zum sicheren Verbringen des Hundes in den abgeschlossenen Innenraum eines Fahrzeugs. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2022 wurde einem Hundehalter das Halten von gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen und großer Hunde untersagt. Hintergrund dessen war, dass der Hundehalter gegen die im Januar 2020 angeordnete
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Hundehaltungsuntersagung könne sich rechtmäßig auf § 12 Abs. 1 LHundG NRW stützen. Zwar sei es zutreffend, dass eine künftige generelle Haltungsuntersagung gemäß § 12 Abs. 2 Satz 3 LHundG NRW voraussetze, dass zugleich ein Verbot für die Haltung konkreter, identifizierbarer Hunde ausgesprochen wird. Dies gelte aber dann nicht, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Hundehalter nach Einleitung eines auf eine konkrete Haltungsuntersagung gerichteten Verwaltungsverfahrens die Hunde abgeben oder deren Aufenthalt verschleiern könnte. Dann könne auch ohne konkrete Haltungsuntersagung generell die künftige Hundehaltung gemäß § 12 Abs. 1 LHundG NRW untersagt werden. So lag der Fall hier. Der Hundehalter hatte unwahre Angaben über die von ihm gehaltenen Hunde gemacht und wollte die Existenz konkreter Tiere verschleiern.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts umfasse die behördliche
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.06.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Nordrhein-Westfalen_5-B-46722_Bei-Versuch-der-Verschleierung-der-Existenz-von-Hunden-kann-generelle-Hundehaltungsuntersagung-ausgesprochen-werden.news32986.htm
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 32986
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.