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Wird in einem teilweise geöffneten Zelt geraucht, so liegt darin kein Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz. Denn in diesem Fall liegt kein vollständig umschlossener Raum vor. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall sollte im Jahr 2019 ein Gaststättenbetreiber in Nordrhein-Westfalen Zwangsgeld zahlen, weil er gegen das
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Die Zwangsgeldfestsetzung sei voraussichtlich rechtswidrig. Ein Verstoß gegen das
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 31366
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