wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 09.05.2016
3 A 2966/11 -

Klage eines Parlamentarischen Staatssekretärs auf höhere Versorgung ohne Erfolg

Beamter hat keinen Anspruch auf mehrfache Sicherung des Lebensunterhalts durch (verschiedene) öffentliche Kassen

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass ein Parlamentarischer Staatssekretär in Nordrhein-Westfalen keinen Anspruch gegen das Land auf höhere Versorgung besitzt.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls war zunächst Landesbeamter, anschließend Stadtdirektor der Stadt Kleve. Von 2000 bis 2012 war er Mitglied des Landtags und von 2005 bis 2010 zusätzlich Parlamentarischer Staatssekretär. Neben einer Beamtenpension der Stadt Kleve erhält er eine Altersversorgung als Landtagsabgeordneter. Eine Versorgung als Parlamentarischer Staatssekretär durch das Land kommt nicht zur Auszahlung, da die Beamtenpension höher ist und angerechnet wird. Das Verwaltungsgericht wies die dagegen gerichtete Klage ab. Die Berufung hatte keinen Erfolg.

OVG: Amtszeit als Parlamentarischer Staatssekretär wird durch Anrechnung der Beamtenpension nicht völlig entwertet

Zur Begründung führte das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Wesentlichen aus, das die Amtszeit als Parlamentarischer Staatssekretär durch die Anrechnung der Beamtenpension nicht völlig entwertet werde. Vielmehr sei diese Zeit im Rahmen der Beamtenpension erhöhend zu berücksichtigen. Dies sei allerdings noch nachzuholen. Die Anrechnung von Beamtenversorgung auf die Versorgung aus dem Amt als Parlamentarischer Staatssekretär sei nicht willkürlich. Ein Beamter habe keinen Anspruch auf mehrfache Sicherung des Lebensunterhalts durch - ggf. verschiedene - öffentliche Kassen. Hier seien sogar drei Versorgungssysteme (Beamter, Abgeordneter und Parlamentarischer Staatssekretär) ihrer Struktur nach darauf angelegt, mittels Anrechnungen in einen Ausgleich gebracht zu werden. Es verstoße mit Blick auf den weiten Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG, dass ehemalige Parlamentarische Staatssekretäre ohne vorherige Dienstzeit als Beamte mit der Versorgung einen höheren Gegenwert für ihre Amtszeit als Parlamentarischer Staatssekretär erhielten. Bei diesen bestehe eine größere Gefahr von Lücken in der Alterssicherung.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2016
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen/ra-online

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil
    [Aktenzeichen: 10 K 4963/10]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Urteile zu den Schlagwörtern:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Nordrhein-Westfalen_3-A-296611_Klage-eines-Parlamentarischen-Staatssekretaers-auf-hoehere-Versorgung-ohne-Erfolg~N22580

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 22580 Dokument-Nr. 22580

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.