kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass Faltenunterspritzen mit einem injizierbaren Implantat Ausübung der Heilkunde darstellt und zumindest einer Heilpraktikererlaubnis bedarf, so dass eine ohne eine solche Erlaubnis ausgeübte Tätigkeit des Faltenunterspritzens untersagt werden kann.
Die Klägerin, eine selbständige Kosmetikerin aus dem Kreis Recklinghausen bietet seit 1997 die Faltenunterspritzung im Lippen- und Oberlippenbereich mit injizierbaren Implantaten an. Im Februar 1999 untersagte die beklagte Stadt der Klägerin diese Tätigkeit, weil es sich dabei um eine heilkundliche Tätigkeit handele, für die die Klägerin nicht ausgebildet sei. Nach erfolglosem Widerspruch erhob die Klägerin Klage mit der Begründung, die Faltenunterspritzung diene ausschließlich kosmetischen Zwecken und sei ebenso wenig wie Ohrlochstechen, Tätowieren oder das Anbringen eines Permanent-Make-up Ausübung der Heilkunde. Diese Klage hatte beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen Erfolg. Gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts legte die beklagte Stadt Berufung ein, der das Oberverwaltungsgericht nunmehr stattgegeben hat. Zur Begründung hat es ausgeführt:
Die von der Klägerin durchgeführte Tätigkeit des Faltenunterspritzens im Lippen- und Oberlippenbereich sei Ausübung der Heilkunde. Nicht nur die Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen sei Ausübung der Heilkunde, sondern auch der Eingriff in den Körper, der zu ästhetischen Zwecken vorgenommen werde. Das gelte jedenfalls dann, wenn dieser Eingriff wie beim Injizieren von Implantaten im Lippen- und Oberlippenbereich zur Faltenunterspritzung neben dem notwendigen allgemeinen Wissen bei der Verabreichung von Injektionen zusätzliche Kenntnisse über den Aufbau und die Schichten der Haut sowie über den Verlauf von Blutgefäßen, Nervenbahnen und Muskelsträngen im Gesichtsbereich erfordere. Vielfach sei auch eine Diagnose zu den möglichen Ursachen der Faltenbildung sowie eine Beurteilung dazu erforderlich, ob eine Faltenunterspritzung aus dermatologischer oder chirurgischer Sicht, etwa wegen einer Hautkrankheit, unterbleiben müsse. Bei nicht sachgemäßer Handhabung könnten die Injektionen - wie Beispiele zeigten - zu erheblichen und entstellenden Entzündungen im Umfeld der Injektionsstellen und zu behandlungsbedürftigen Gewebeschäden mit entsprechenden Schmerzen führen. Dieses Risiko sei um so größer, je weniger anatomische Kenntnisse vom Aufbau der menschlichen Haut allgemein und speziell im Gesicht beim Behandler bestünden. Bei Kosmetikerinnen könne von einer für die sachgemäße Faltenunterspritzung unbedingt notwendigen medizinischen Kenntnis nicht ausgegangen werden. Vielmehr sei für diese Art der Ausübung der Heilkunde zumindest eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz erforderlich. Da die Klägerin über eine solche Erlaubnis nicht verfüge, habe die beklagte Stadt ihr das Faltenunterspritzen untersagen dürfen.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.05.2006
Quelle: ra-online, OVG Nordrhein-Westfalen
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Nordrhein-Westfalen_13-A-249503_Kosmetikerin-darf-keine-Falten-unterspritzen~N2395
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 2395
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.