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Ein Soldat kann gemäß § 44 Abs. 3 SG in den Ruhestand versetzt werden, wenn er aufgrund von Muskelkrämpfen mit damit einhergehenden Schmerzen unbekannter Ursache nicht in der Lage ist, in Friedenszeiten und im Verteidigungsfall Aufgaben zu erfüllen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde ein Berufssoldat im Juni 2013 wegen
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen ließ die Berufung nicht zu. Es konnte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zur Rechtmäßigkeit der Versetzung in den
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.02.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 29796
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