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Im Streit um eine Fahrtenbuchauflage hat das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen der Klage einer Fahrzeughalterin aus dem Rhein-Erft-Kreis in zweiter Instanz stattgegeben.
Mit dem Pkw der Klägerin wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerorts um 26 km/h überschritten. Diese
Auf die Berufung der Klägerin hat das Oberverwaltungsgericht die
Dem ist die Bußgeldbehörde hier nicht gerecht geworden. Ihr lag ein klares Tatfoto vor. Dass die Klägerin sich auf ein
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2023
Quelle: Oberverwaltungsgericht Münster, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32951
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