wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 24.08.2011
1 M 127/11 -

OVG Mecklenburg-Vorpommern: FDP erhält keine Genehmigung für zusätzliche Wahlplakate

Anzahl der Wahlsichtwerbung hängt von notwendiger Selbstdarstellung der Partei ab

Die FDP erhält keine weitere Genehmigung für zusätzliche Wahlplakate in Eggesin. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschieden und damit die Beschwerde des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern zurückgewiesen.

Im hiesigen Fall hat der Landesverband Mecklenburg-Vorpommern der FDP Beschwerde eingelegt, mit dem Ziel den Bürgermeister der Stadt Eggesin zu verpflichten, weitere Sondernutzungserlaubnisse für Wahlsichtwerbung zu erteilen.

Verfassungsrechtlich Anspruch auf Wahlsichtwerbung in angemessener Weise

Das Anbringen von Wahlsichtwerbung im öffentlichen Straßenraum ist eine nach dem Straßen- und Wegegesetz Mecklenburg-Vorpommern erlaubnispflichtige Sondernutzung. Dabei haben die zur Wahl zugelassenen Parteien einen Anspruch aus Verfassungsrecht darauf, in angemessener Weise Wahlsichtwerbung im Straßenraum zu betreiben. Dieser Anspruch ist allerdings auf einen Umfang beschränkt, der für die Selbstdarstellung der Partei notwendig und angemessen ist. Das Gericht führt in seinen Entscheidungen aus, dass sich die Frage nach dem Mindestmaß einer angemessenen Wahlwerbung nicht abstrakt beantworten lässt. Es hängt vielmehr von den Umständen des Einzelfalls ab, unter welchen Voraussetzungen den Parteien jeweils eine nach Umfang (Zahl der Werbeplätze) und Aufstellungsort (Werbewirksamkeit des Ortes) angemessene Werbemöglichkeit eingeräumt wird.

OVG: 20 Plakate ausreichend

Das Gericht sieht im Fall der Stadt Eggesin die der FDP zugebilligte Plakatzahl von 20 hinsichtlich des erforderlichen Mindestmaßes einer Wahlsichtwerbung als ausreichend an. Die Stadt lasse eine Wahlwerbung an den Orten konzentriert zu, wo in besonderer Weise zu erwarten sei, dass die Einwohner sie zur Kenntnis nehmen könnten. Das Gericht hat zudem berücksichtigt, dass die FDP die Möglichkeit habe, an den ihr bereits zugewiesenen Standorten ausschließlich ihre Wahlplakate ohne optische Konkurrenz durch Wahlwerbung anderer Parteien auf demselben Plakatträger anzubringen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.08.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Mecklenburg-Vorpommern/ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Mecklenburg-Vorpommern_1-M-12711_OVG-Mecklenburg-Vorpommern-FDP-erhaelt-keine-Genehmigung-fuer-zusaetzliche-Wahlplakate.news12194.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 12194 Dokument-Nr. 12194

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.