wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werden Sie jetzt Fan von kostenlose-urteile.de bei facebook!


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 23.04.2015
8 PA 75/15 -

Untersuchungsanordnung aufgrund Zweifel an gesundheitlicher Eignung eines Arztes isoliert nicht anfechtbar

Anfechtbarkeit der Anordnung zum Ruhen der Approbation

Wird gegenüber einem Arzt eine ärztliche Untersuchung angeordnet, weil Zweifel an seiner gesundheitlichen Eignung zur Ausübung des ärztlichen Berufs bestehen, kann diese Anordnung nicht isoliert angefochten werden. Eine Anfechtbarkeit besteht insofern nur für die sich eventuell anschließende Anordnung zum Ruhen der Approbation gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 der Bundesärzteordnung. Dies geht aus einer Entscheidung des Ober­verwaltungs­gerichts Lüneburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Da bei einer Ärztin Zweifel bestanden, ob sie gesundheitlich in der Lage war den Beruf als Arzt auszuüben, ordnete die zuständige Bezirksregierung Weser-Ems zunächst eine amts- oder fachärztliche Untersuchung der Ärztin an. Je nach Ausgang dieser Untersuchung wollte die Bezirksregierung über das Ruhen der Approbation entscheiden. Die Ärztin hielt die Anordnung zur ärztlichen Untersuchung für nicht rechtens und beabsichtigte daher gegen die Anordnung gerichtlich vorzugehen. Zuvor beantragte sie jedoch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe. Das Verwaltungsgericht Oldenburg lehnte den Antrag ab. Dagegen richtete sich die Rechtsbeschwerde der Ärztin.

Keine Bewilligung von Prozesskostenhilfe

Das Oberverwaltungsgericht bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Rechtsbeschwerde der Ärztin zurück. Prozesskostenhilfe könne nur bewilligt werden, wenn die Rechtsverfolgung der Ärztin Aussicht auf Erfolg habe. Dies sei aber zu verneinen.

Unzulässige isolierte Anfechtung der Anordnung

Der Rechtsverfolgung der Ärztin fehle es an der erforderlichen Erfolgsaussicht, so das Oberverwaltungsgericht, da eine Klage gegen die Anordnung zur ärztlichen Untersuchung gemäß § 44 a der Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig sei. Denn die Anordnung stelle lediglich eine behördliche Verfahrenshandlung dar, die allein der Vorbereitung der nachfolgenden Sachentscheidung über die Anordnung des Ruhens der Approbation diene. Eine isolierte Anfechtung der Anordnung zur ärztlichen Untersuchung sei daher nicht möglich. Dies gelte auch im Hinblick auf § 44 a Satz 2 VwGO, da die Anordnung zur ärztlichen Untersuchung nicht vollstreckt werden könne.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.06.2017
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Oldenburg, Beschluss vom 01.04.2015
    [Aktenzeichen: 7 A 1000/15]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:
Fundstellen in der Fachliteratur:
  • DÖV 2015, 626Zeitschrift: Die Öffentliche Verwaltung (DÖV), Jahrgang: 2015, Seite: 626

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/OVG-Lueneburg_8-PA-7515_Untersuchungsanordnung-aufgrund-Zweifel-an-gesundheitlicher-Eignung-eines-Arztes-isoliert-nicht-anfechtbar.news24368.htm

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24368 Dokument-Nr. 24368

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.