kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
In Niedersachen rechtfertigt ein 100-jähriges Firmenjubiläum die Sonntagsöffnung der Filiale einer Firma. Es liegt insofern ein herausragender Anlass gemäß § 5 Abs. 4 NLöffVZG vor. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2021 feierte eine Möbelhausfirma das 100-jährige
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgericht. Nach § 5 Abs. 4 NLöffZVG könne wegen eines herausragenden Anlasses eine
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.02.2022
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Lueneburg_7-ME-19421_100-jaehriges-Firmenjubilaeum-rechtfertigt-Sonntagsoeffnung-einer-Moebelhaus-Filiale~N31434
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 31434
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.