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Wer sein Fahrzeug auf einer abschüssigen Straße abstellt und es unterlässt das Wegrollen des Fahrzeugs durch eine doppelte Sicherung (Ziehung der Handbremse und Einlegung eines Ganges) zu verhindern, handelt grob fahrlässig. Er haftet daher für den aus einem Verkehrsunfall entstandenen Schaden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Lüneburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall stellte eine
Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg stellte fest, dass dem Dienstherrn ein Schadenersatzanspruch nach § 75 BBG zustand. Denn die
Die Dienstvorschrift der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.06.2013
Quelle: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 16037
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