wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 08.03.2007
19 U 127/06 -

Auto auf abschüssiger Straße: Handbremse anziehen und mindestens ersten Gang einlegen

Bei Straße mit 10 % Gefälle Rückwärtsgang einlegen

Wer seinen Wagen auf abschüssiger Straße (hier: 10 % Gefälle) nur mit angezogener Handbremse parkt, ohne den ersten Gang einzulegen, handelt grob fahrlässig. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Autofahrer sein Fahrzeug auf einer Straße abgestellt, die ein Gefälle von ungefähr 10 % aufwies. Er hatte die Handbremse angezogen - nicht aber den ersten Gang eingelegt. Das Fahrzeug rollte weg und wurde beschädigt. Die Versicherung weigerte sich, den Schaden zu begleichen. Vor Gericht behauptete er, möglicherweise versehentlich den dritten Gang eingelegt zu haben.

Das Oberlandesgericht Koblenz gab der Versicherung Recht. Sie müsse den Schaden gemäß § 61 VVG nicht begleichen, denn der Autofahrer habe grob fahrlässig gehandelt.

Im Ergebnis könne dahinstehen, ob der Kläger versehentlich den dritten Gang eingelegt gehabt hatte, da auch dann ein grober Sorgfaltsverstoß zu bejahen gewesen wäre. Die Gefahrensituation einer stark abschüssigen Straße erfordere nämlich besondere Aufmerksamkeit, so dass der Kläger gehalten gewesen wäre, sich mit Sorgfalt zu vergewissern, tatsächlich den richtigen Gang eingelegt zu haben. Dies zumal ein Sachverständiger für ein Gefälle von 10 % den ersten Gang nur gerade noch für ausreichend erachtet hat und es für empfehlenswerter hielt, das Fahrzeug sogar mit Hilfe des Rückwärtsganges zu sichern.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 28.06.2007
Quelle: ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OLG-Karlsruhe_19-U-12706_Auto-auf-abschuessiger-Strasse-Handbremse-anziehen-und-mindestens-ersten-Gang-einlegen~N4457

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 4457 Dokument-Nr. 4457

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.