kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Ist dem Polizeibeamten bekannt, dass ein Autofahrer zeitnah zurückkehrt, so ist die Anordnung des Abschleppens des verbotswidrig geparkten Fahrzeugs unverhältnismäßig und damit unzulässig. Das Abschleppen eines Fahrzeugs darf auch nicht zur Bestrafung eines hartnäckigen Parksünders angeordnet werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2003 parkte eine Autofahrerin ihr Fahrzeug zum Teil verbotswidrig auf einem Gehweg. Sie wurde daraufhin von einem anwesenden Polizeibeamten dazu aufgefordert das Fahrzeug umzuparken. Sie weigerte sich jedoch mit der Begründung, dass sie nur schnell ihr Kind zum nahegelegenen Kindergarten bringen wolle und unter Zeitnot leide, dem nachzukommen. Der Polizeibeamte ordnete aufgrund der Weigerung das
Das Verwaltungsgericht Hamburg hielt die Abschleppanordnung für rechtmäßig, insbesondere für verhältnismäßig, und wies daher die Klage ab. Die Behinderung und Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer habe nach Ansicht des Gerichts nur durch das
Das Oberverwaltungsgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Autofahrerin und hob daher die erstinstanzliche Entscheidung auf. Die Abschleppanordnung sei seiner Ansicht nach
Aus Sicht des Oberverwaltungsgerichts sei die
Es sei außerdem unerheblich gewesen, so das Oberverwaltungsgericht weiter, dass die Autofahrerin bewusst die
Das Oberverwaltungsgericht verwies darauf, dass hartnäckige Parksünder mit Mitteln des Ordnungswidrigkeitenrechts, wie etwa der Erhebung von Verwarnungsgeldern und der Verhängung von gegebenenfalls sogar erhöhten Bußgeldern, begegnet werden könne. Zudem könne der
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.07.2014
Quelle: Oberverwaltungsgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Hamburg_5-Bf-12408_Bei-zu-erwartender-baldiger-Rueckkehr-des-Autofahrers-ist-eine-Abschleppanordnung-unverhaeltnismaessig~N18513
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 18513
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.