wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 23.09.2021
4 Bs 140/21 -

Beweis des Zugangs eines behördlichen Schreibens mittels Indizien möglich

Voraussetzung ist richtige Adressierung, Dokumentation des Postversands, kein Rücklauf der Post und bloßes Bestreiten des Zugangs durch Adressaten

Der Zugang eines behördlichen Schreibens kann auch mittels Indizien bewiesen werden. Voraussetzung dafür ist, dass das Schreiben richtig adressiert ist, die Übergabe an die Post dokumentiert ist, kein Rücklauf des Schreibens vorliegt und der Adressat den Zugang des Schreibens einfach bestreitet. Dies hat das Ober­verwaltungs­gericht Hamburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Weil mit seinem Fahrzeug in Hamburg ein Geschwindigkeitsverstoß begangen wurde, erging gegen den Halter im Dezember 2020 eine Fahrtenbuchauflage. Dagegen richtete sich sein Antrag auf Eilrechtsschutz. Er gab unter anderem an, niemals den Anhörungsbogen erhalten zu haben. Die Behörde verwies darauf, dass zwei korrekt adressierte Anhörungsschreiben im Abstand von ca. drei Wochen an den Fahrzeughalter gingen und diese nicht als unzustellbar in Rücklauf gelangten. Auch ein Schreiben einer anderen Behörde an den Fahrzeughalter ist nicht als unzustellbar zurückgekommen. Dagegen hat ihn der Bescheid zur Fahrtenbuchauflage erreicht. Das Verwaltungsgericht Hamburg wies den Antrag des Fahrzeughalters zurück. Dagegen richtete sich seine Beschwerde.

Von Zugang der Anhörungsschreiben ist auszugehen

Das Oberverwaltungsgericht hielt den Nachweis des Zugangs der Anhörungsschreiben für gegeben. Zwar obliege es der Behörde, den vollen Beweis über den Zugang zu erbringen. Dieser Nachweis könne nicht mittels Anscheinsbeweises erbracht werden. Es bestehe keine Vermutung für den Zugang eines mit einfachem Brief übersandten Schreibens. Jedoch könne der Beweis des Zugangs mittels Indizien erfolgen.

Nachweis des Zugangs mittels Indizienbeweises

Voraussetzung für einen solchen Indizienbeweis sei nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts, dass das Schreiben richtig adressiert ist, die Übergabe an die Post dokumentiert ist, kein Rücklauf des Schreibens vorliegt und der Adressat den Zugang des Schreibens einfach bestreitet, obwohl ihn andere Schreiben an dieselbe Adresse erreichen. So lag der Fall hier. Der Fahrzeughalter habe nicht dargelegt, dass es häufige Schwierigkeiten mit der Postzustellung gab oder das sein Briefkasten im fraglichen Zeitraum nicht erreichbar oder nicht funktionsfähig war.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 21.12.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Hamburg, ra-online (vt/rb)

Vorinstanz:
  • Verwaltungsgericht Hamburg, Beschluss vom 05.05.2021
    [Aktenzeichen: 5 E 470/21]
Aktuelle Urteile aus den Rechtsgebieten:

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Hamburg_4-Bs-14021_Beweis-des-Zugangs-eines-behoerdlichen-Schreibens-mittels-Indizien-moeglich~N31187

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 31187 Dokument-Nr. 31187

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.