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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die von der Stadt Potsdam erhobene Steuer auf privat veranlasste entgeltliche Übernachtungen zulässig ist. Einen gegen diese Übernachtungssteuersatzung gestellten Normenkontrollantrag eines Potsdamer Hotels wies das Gericht zurück.
Die Stadt Potsdam erhebt auf der Grundlage ihrer Übernachtungsteuersatzung vom 29. Juli 2014 seit dem 1. Oktober 2014 eine Steuer auf entgeltliche Übernachtungen im Stadtgebiet, die rein privat veranlasst sind. Die
Den gegen die Übernachtungssteuersatzung gestellten
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.09.2015
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 21656
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