wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 03.08.2017
OVG 6 S 9.17 und OVG 6 S 12.17 -

OVG zu presserechtlichen Auskunftsansprüchen gegen das Bundeskanzleramt

Beschwerden des Bundeskanzleramts gegen verwaltungsgerichtliche Entscheidungen

In zwei vorläufigen Rechtsschutzverfahren musste das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg über die Verpflichtung des Bundeskanzleramts, einem Pressevertreter Auskunft über den Inhalt von Akten zu geben, entscheiden.

Im zu entscheidenden Fall zum Geschäftszeichen OVG 6 S 9.17 ist die Beschwerde des Bundeskanzleramts gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts erfolglos geblieben.

Auskunftsverpflichtung des Bundeskanzleramts im Zusammenhang mit Böhmermanns Gedicht "Schmähkritik"

Das Verwaltungsgericht hatte das Bundeskanzleramt zu verschiedenen Auskünften in Zusammenhang mit dem von dem Moderator Böhmermann unter dem Titel "Schmähkritik" vorgetragenen Gedicht auf den türkischen Staatspräsidenten verpflichtet. Hierzu hatte es ausgeführt, das Bundeskanzleramt habe keine überzeugenden Argumente gegen die grundsätzlich bestehende Auskunftspflicht vorgebracht. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts hat das Bundeskanzleramt im Beschwerdeverfahren diese Rechtsauf­fassung des Verwaltungsgerichts nicht erschüttert.

OVG 6 S 12.17: Fehlende Glaubhaftmachung zur Eilbedürftigkeit durch Pressevertreter

In dem Verfahren OVG 6 S 12.17 hat die Beschwerde des Bundeskanzleramts Erfolg gehabt. Das Verwaltungsgericht hatte das Bundeskanzleramt dazu verpflichtet, dem Pressevertreter Auskunft darüber zu geben, ob die Bundeskanzlerin Kenntnis von Strafanzeigen des Bundesamts für Verfassungsschutz wegen Geheimnisverrats nach Veröffentlichungen im Blog „netzpolitik.org“ hatte. Nach Ansicht des Oberverwaltungsgerichts hat der Pressevertreter die erforderliche Eilbedürftigkeit seines Anliegens jedoch nicht glaubhaft gemacht, zumal ihm die Auskunft zuvor bereits informell erteilt worden war.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2017
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Berlin-Brandenburg_OVG-6-S-917-und-OVG-6-S-1217_OVG-zu-presserechtlichen-Auskunftsanspruechen-gegen-das-Bundeskanzleramt~N24647

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 24647 Dokument-Nr. 24647

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.