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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren entschieden, dass das Bundesministerium des Innern nicht verpflichtet ist, einem Pressevertreter Auskünfte über vertrauliche Informationen aus der 206. Sitzung der Innenministerkonferenz (IMK) zu geben.
Im zugrunde liegenden Fall hatte das Bundesministerium des Innern mit Rücksicht auf den Widerspruch eines Teilnehmers gegen die Veröffentlichung die Erteilung der Auskünfte abgelehnt. Das Verwaltungsgericht hatte den Antrag des Antragstellers mit dem Hinweis auf fehlende Eilbedürftigkeit zurückgewiesen.
Die hiergegen gerichtete Beschwerde blieb im Ergebnis erfolglos. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat offen gelassen, ob das Anliegen des Antragstellers eilbedürftig ist. Jedenfalls hat er einen
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.03.2018
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 25641
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