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Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für Kinder alleinerziehender Elternteile auch für Zeiten eines über sechs Monate dauernden Gastschulaufenthaltes im Ausland bestehen kann.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der 17-jährige Sohn der Klägerin besuchte für zehn Monate eine staatliche Tagesschule in Großbritannien und wohnte während dieser Zeit bei einer Gastfamilie. Das Land Berlin versagte für diese Zeit die Weitergewährung von
Das Verwaltungsgericht gab der Klage auf Weitergewährung des Unterhaltsvorschusses statt. Die Berufung des Landes Berlin wies das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zurück. Zur Begründung führte das Oberverwaltungsgericht aus, dass der Sohn der Klägerin im Geltungsbereich des Unterhaltsvorschussgesetzes bei seiner Mutter lebe. Diese Voraussetzung sei mit dem vorübergehenden
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2019
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online (pm/kg)
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