wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.11.2020
OVG 4 S 41/20 -

OVG bestätigt Entlassung eines Polizeianwärters nach Vorfall bei Funkverkehrsübung

Entlassung wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue und charakterlichen Eignung nicht zu beanstanden

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Entlassung eines Polizei­kommissar­anwärters wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue und charakterlichen Eignung nicht zu beanstanden sei. Es hat damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam geändert und dem Land Brandenburg im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Recht gegeben.

Das Land entließ den Polizeikommissaranwärter aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Der Polizist hatte im April 2019 seine Ausbildung begonnen und als fast 25-Jähriger im Unterricht der Hochschule der Polizei in Oranienburg beim Üben des Funkalphabets den Nachnamen Jung mit "Jude, Untermensch, Nazi" sowie "Gaskammer" oder "Genozid" durchgegeben. Sein Dienstherr berief sich daraufhin auf Zweifel an der Verfassungstreue des Polizeibeamten bzw. an dessen charakterlicher Eignung.

Einstellung des Strafverfahrens wegen Volksverhetzung lassen Zweifel an Eignung nicht entfallen

Das Oberverwaltungsgericht hat dem Dienstherrn bei der Annahme dieser Eignungszweifel einen Beurteilungsspielraum zugestanden. Der Dienstherr habe keinen einmaligen, persönlichkeitsfremden Vorfall annehmen müssen, zumal er neben dem gravierenden Fehlverhalten im Rahmen der Funkverkehrsübung auf weitere Auffälligkeiten habe hinweisen können. Dass das Strafverfahrens gegen den Polizeibeamten wegen Volksverhetzung eingestellt worden sei, lasse die begründeten Zweifel an seiner Eignung nicht entfallen.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.12.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Berlin-Brandenburg_OVG-4-S-4120_OVG-bestaetigt-Entlassung-eines-Polizeianwaerters-nach-Vorfall-bei-Funkverkehrsuebung~N29565

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 29565 Dokument-Nr. 29565

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.