wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben „verschluckt“ hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.

Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.


Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 08.08.2012
OVG 4 B 29.10 -

Kein Raucherzimmer für Grundschullehrer

Vorbildwirkung des Lehrers: Schüler sollen vom Einstieg in das Rauchen abgehalten werden

Ein verbeamteter Grundschullehrer hat keinen Anspruch auf Einrichtung eines Raucherzimmerns im Schulgebäude. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und die Berufung eines Lehrers abgewiesen.

Im vorliegenden Fall verlangte ein Grundschullehrer die Einrichtung eines Raucherzimmers im Schulgebäude. Dies lehnte die Senatsverwaltung ab. Daraufhin erhob der verbeamtete Grundschullehrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Die Klage wurde abgewiesen.

Berliner Schulgesetz verbietet ausnahmslos Rauchen im Schulgebäude

Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts hat die zuständige Senatsverwaltung den Antrag auf Einrichtung eines Raucherzimmers zu Recht abgelehnt. Das Berliner Schulgesetz verbiete das Rauchen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ausnahmslos. Dieses Rauchverbot diene nicht nur dem Schutz vor den schädlichen Wirkungen des Passivrauchens, sondern vor allem der Suchtprävention. Es ziele darauf ab, eine negative Vorbildwirkung rauchender Lehrer auf dem Schulgelände zu vermeiden und die Schüler durch eine rauchfreie Umgebung vom Einstieg in das Rauchen abzuhalten. Dem vorbeugenden Schutz vor Gesundheitsgefahren durch den Konsum von Tabak komme Vorrang vor den Belangen des Klägers zu, der zum Rauchen auch künftig das Schulgelände verlassen müsse.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ ra-online

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Berlin-Brandenburg_OVG-4-B-2910_Kein-Raucherzimmer-fuer-Grundschullehrer~N13943

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 13943 Dokument-Nr. 13943

recht-aktuell.de Alles, was Recht ist

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.