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Ein verbeamteter Grundschullehrer hat keinen Anspruch auf Einrichtung eines Raucherzimmerns im Schulgebäude. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden und die Berufung eines Lehrers abgewiesen.
Im vorliegenden Fall verlangte ein Grundschullehrer die Einrichtung eines Raucherzimmers im Schulgebäude. Dies lehnte die Senatsverwaltung ab. Daraufhin erhob der verbeamtete Grundschullehrer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin. Die Klage wurde abgewiesen.
Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts hat die zuständige Senatsverwaltung den Antrag auf Einrichtung eines Raucherzimmers zu Recht abgelehnt. Das Berliner
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 10.08.2012
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ ra-online
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