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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.03.2018
OVG 4 B 19.14 -

Maßvolle Brustvergrößerung steht Aufnahme in den mittleren Dienst der Berliner Schutzpolizei nicht entgegen

Gutachten verneint Wahrscheinlichkeit von Gesundheits­problemen durch Materialermüdung bei modernen Brustimplantaten

Das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass eine Bewerberin für den Polizeidienst auch nach einer maßvollen Brustvergrößerung in den mittleren Dienst der Berliner Schutzpolizei aufgenommen werden kann.

Im zugrunde liegenden Verfahren lehnte die Polizeibehörde die Bewerbung ab, weil sie befürchtet, die Bewerberin könnte entweder im Polizeieinsatz durch Gewalteinwirkungen, die zur Beschädigung der Brustimplantate führen, oder durch Materialermüdung ernsthafte Gesundheitsprobleme erleiden und deshalb vorzeitig wegen Dienstunfähigkeit pensioniert werden.

Befürchtungen der Polizeibehörde hinsichtlich gesundheitlicher Probleme ungerechtfertigt

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg holte wissenschaftliche Gutachten eines Arztes und eines Werkstoffwissenschaftlers ein. Danach sind die Befürchtungen der Polizeibehörde bei den im Fall der Bewerberin verwendeten modernen Brustimplantaten, die nicht mehr die Nachteile früherer Produkte aufweisen, unberechtigt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.03.2018
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online

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