kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Dies ist die mobile Version von kostenlose-urteile.de - speziell optimiert für Smartphones.
Klicken Sie hier, wenn Sie lieber die klassische Version für Desktop-PCs und Tablets nutzen wollen.
Das Vergabeverfahren von Oberschulplätzen in Berlin auf der Grundlage des geänderten Schulgesetzes ist rechtmäßig. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg.
Das Berliner Schulgesetz sieht vor, dass Integrierte Sekundarschulen und Gymnasien ihre freien Plätze bei einer die Aufnahmekapazität übersteigenden Nachfrage wie folgt vergeben: Bis zu 10 % sind für Härtefälle vorgesehen, mindestens 60 % werden nach Aufnahmekriterien verteilt, die die
Dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zufolge dürfen auch Integrierte Sekundarschulen wie die Carl-Zeiss-Oberschule (Tempelhof-Schöneberg) die Durchschnittsnote der so genannten Förderprognose grundsätzlich zum Aufnahmekriterium machen. Soweit hierdurch im Einzelfall vor allem leistungsstarke Schüler einen Schulplatz erhielten, habe der Gesetzgeber dies bewusst in Kauf genommen. Er habe - anders als im Fall der früheren Gesamtschulen - ausdrücklich darauf verzichtet, an Integrierten Sekundarschulen eine bestimmte Zusammensetzung der Schülerschaft zu fordern. Im Übrigen werde leistungsschwächeren Schülern die Möglichkeit eröffnet, im Wege der Verlosung einen Platz zu erhalten. Auf das Schulprogramm müsse die
Außerdem hat das Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die Vergabe eines Schulplatzes nach der Härtefallregelung grundsätzlich nur dann möglich sei, wenn die Erziehungsberechtigten die im Aufnahmebogen verzeichnete Rubrik „Härtefall“ angekreuzt hätten. Dies gelte in der Regel selbst dann, wenn der Schulleiter das Vorliegen eines Härtefalles mündlich verneint habe.
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.09.2011
Quelle: Verwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://urteile.news/OVG-Berlin-Brandenburg_OVG-3-S-7611-und-andere_OVG-Berlin-Brandenburg-Vergabeverfahren-von-Oberschulplaetzen-in-Berlin-nicht-zu-beanstanden~N12281
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Dokument-Nr. 12281
kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH
Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.
Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.