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Für Schüler besteht kein Anspruch auf Aufnahme an einer kapazitätsbeschränkten Integrierten Gesamtschule. Dies entschied das Verwaltungsgericht Oldenburg und lehnte damit mehrere Anträge auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ab, mit denen Schülerinnen und Schüler ihre Rechte gegen die Nichtaufnahme in den 5. Schuljahrgang wahren wollten.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die "Helene-Lange-Schule" in Oldenburg und die Integrierte
Das Verwaltungsgericht Oldenburg lehnte die Anträge ab. Es schloss sich der obergerichtlichen Rechtsprechung an. Danach findet der Zulassungsanspruch eines Schülers für eine
Die Antragsteller waren mit ihren Eilanträgen erfolglos, weil sämtliche Plätze der nicht zu beanstandenden Aufnahmekapazität der Schulen bereits vergeben waren. Im Übrigen hatten Schulleitung und Auswahlausschuss die gesetzlichen Vorgaben des § 59 a Abs. 1 NSchG für das differenzierte
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.08.2010
Quelle: Verwaltungsgericht Oldenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 10044
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