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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 22.11.2017
OVG 3 B 12.17 -

Keine Flüchtlingseigenschaft für nicht individuell verfolgte Syrer

Keine erhöhte Wahrscheinlichkeit für politische Verfolgung aufgrund illegaler Ausreise und Asylantragstellung in Deutschland

Eine wegen des Bürgerkriegs geflohene Syrerin, die in ihrer Heimat nicht individuell verfolgt worden ist, kann in der Bundesrepublik Deutschland lediglich subsidiären Schutz beanspruchen. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.

Im vorliegenden Fall hat das Berufungsgericht mit seinem Urteil die Entscheidung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bestätigt.

Bei hypothetischer Rückkehr keine politische Verfolgung zu befürchten

Eine Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft kommt in diesen Fällen nicht in Betracht. Syrer haben bei einer – hypothetischen – Rückkehr allein wegen ihrer illegalen Ausreise aus Syrien und ihrer Asylantragstellung im Bundesgebiet nicht mit der erforderlichen beachtlichen Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung zu befürchten. Damit hat sich das Oberverwaltungsgericht der mehrheitlich vertretenen obergerichtlichen Rechtsprechung anderer Bundesländer angeschlossen. Für die gegenteilige Annahme, von der das Verwaltungsgericht Berlin ausgegangen war, liegen keine hinreichend zuverlässigen tatsächlichen Erkenntnisse vor.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.12.2017
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ ra-online

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