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Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 05.07.2021
OVG 11 N 103.17 -

Fernwärmenetz im Land Berlin bleibt bei Vattenfall

Zulassung der Berufung nicht gerechtfertigt

Das OVG Berlin-Brandenburg hat den Antrag des Landes Berlin auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des VG Berlin vom 30.06.2017 abgelehnt.

Das Urteil, wonach das Land Berlin keinen Anspruch auf die Herausgabe des von der Vattenfall Wärme Berlin AG (vormals Vattenfall Europe Wärme AG) im Land betriebenen Fernwärmenetzes hat, ist damit rechtskräftig.

Herausgabeverlangen nicht auf analoge Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften gestützt

Das Verwaltungsgericht hatte festgestellt, dass sich der geltend gemachte Anspruch auf Übereignung des Netzes nicht aus dem von den Beteiligten geschlossenen Konzessionsvertrag ergebe. Das Herausgabeverlangen könne auch nicht auf eine entsprechende Anwendung zivilrechtlicher Vorschriften gestützt werden. Schließlich folge ein solcher Eigentumsübertragungsanspruch auch nicht aus dem Berliner Straßengesetz. Die hiergegen vom Land Berlin erhobenen Einwände haben nach Auffassung des 11. Senats eine Zulassung der Berufung nicht gerechtfertigt.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 07.07.2021
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (pm/ab)

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