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Ein möbliertes Zimmer in einer Anwaltskanzlei kann gemäß § 3 Abs. 1 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrags (RBStV) eine Wohnung darstellen, mit der Folge, dass ein Rundfunkbeitragspflicht besteht. Dies hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In der Zeit von Oktober bis Dezember 2016 durfte ein Rechtsanwalt im Rahmen seines Dienstverhältnisses ein
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bestätigte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts. Der Rechtsanwalt sei zur Zahlung des
Das möblierte Zimmer in der Anwaltskanzlei habe eine
1. zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist oder genutzt wird und
2. durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus, einem Vorraum oder von außen, nicht ausschließlich über eine andere
Die Voraussetzung unter Nr. 1 habe unstreitig vorgelegen. Aber auch die Voraussetzung unter Nr. 2 sei gegeben gewesen. Das möblierte Zimmer sei nicht ausschließlich über eine andere
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.07.2020
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 28965
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