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Einer freien Fotojournalistin, die zuvor wegen Hausfriedensbruchs im Zusammenhang mit Aktionen von Greenpeace im April 2004 bzw. November 2006 aufgefallen war, hätte dennoch nicht die Akkreditierung für den G-8-Gipfel in Heiligendamm verweigert werden dürfen. Ihr sonstiges Verhalten als Einzelperson bei Presseveranstaltungen war zuvor auch im sicherheitsrelevanten Bereich nicht zu beanstanden und eine Verweigerung der Akkreditierung somit rechtswidrig. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall war die
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in seiner Entscheidung ein Interesse der Klägerin an der Feststellung der Rechtswidrigkeit bejaht. Sie könne sich auf das Grundrecht der Pressefreiheit berufen und aus Gründen der Gleichbehandlung mit anderen Pressevertretern beanspruchen, dass über ihren Akkreditierungsantrag ermessensfehlerfrei entschieden wird. Dies sei nicht geschehen. Die den Ermittlungsverfahren zugrunde liegenden Vorfälle seien nicht unbestritten gewesen und hätten deshalb der Entscheidung über die
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 13.07.2011
Quelle: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
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Dokument-Nr. 11937
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